Krankenversicherung

  • Studierende aus EU-Staaten sind über ihre im Heimatland ausgestellte europäische Krankenversicherung versichert und müssen ihre persönliche KV-Karte (EHIC) mitbringen. 
    Hinweis: In beiden Fällen werden Notfälle versorgt, jedoch keine Vorsorgeuntersuchungen bzw. medizinisch nicht unmittelbar notwendige Maßnahmen durchgeführt!
    • Bitte kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und zeigen Sie Ihre Blaue Versicherungskarte der EU (EHIC) oder den Nachweis, den Sie in Ihrem Heimatland bekommen haben und teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse unsere Absendernummer H00001216 für den automatischen Datenaustausch mit.
  • Studienkandidat*innen ohne gültigen Kankenversicherungsschutz müssen sich vor der Immatrikulation bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Sie können sich dazu an der OVGU beraten lassen. Teilen Sie der gewählten Krankenkasse unsere Absendernummer H0001216 für den elektronischen Datenaustausch mit. Ihre Krankenversicherung übermittelt dann die erforderliche Meldung an die OVGU.
  • Ohne den Nachweis einer für EU-Länder gültigen Krankenversicherung erfolgt keine Immatrikulation.

Letzte Änderung: 22.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster