Die N.C.-Werte sind das Ergebnis der Auswahlverfahren der letzen Wintersemester. Sie dienen nur der Orientierung der Bewerberinnen und Bewerber für die Teilnahme am nächsten Auswahlverfahren.
Der dann gültige N.C.-Wert kann nicht vorher bestimmt werden. Er errechnet sich aus der Anzahl der Bewerbungen und dem Grad der Qualifikation (Abiturnote) der aktuellen Bewerberinnen und Bewerber.
Die Einzelheiten sind in der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (HVVO) vom 24.05.2005 geregelt. (Auszug)
§7 Quoten
Von den festgesetzten Zulassungszahlen sind nach Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs vorweg abzuziehen (Vorabquoten)
Für jede Quote nach Satz 1 muss mindestens ein Studienplatz zur Verfügung gestellt werden.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung für einen Studiengang durch eine Feststellungsprüfung im Land Sachsen-Anhalt erworben haben, wird eine besondere Quote als zusätzliche Vorabquote nach Absatz 1 Nr. 5 gebildet. Diese wird von der Hochschule nach dem Anteil des Personenkreises an der Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber ermittelt.
In den Vorabquoten frei bleibende Studienplätze werden nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens der Hochschulen vergeben.
Die verbleibenden Studienplätze werden
vergeben.
Nach dem Hauptverfahren verfügbar gebliebene Studienplätze werden durch Nachrückverfahren in den jeweiligen Quoten vergeben."