Im Rahmen der ERASMUS-Dozentenmobilität (STA) wird es Lehrenden an den europäischen Hochschulen ermöglicht, an einer europäischen Partnerhochschule zu unterrichten. Der Lehraufenthalt muss in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert werden. Ein Austausch ist nur mit Partnerinstitutionen möglich, die ebenfalls eine ERASMUS University Charta (EUC) haben und mit denen im Vorfeld ein bilaterales Abkommen (Bilateral Agreement) zur Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen abgeschlossen wurde.
Folgende Ziele sollen mit der Dozentenmobilität erreicht werden:
Antrag auf einen Gastdozentenaufenthalt an einer ERASMUS-Partnerhochschule kann stellen, wer Lehrende/r der Otto-von-Guericke-Universität ist (auch Dozenten ohne Dotierung, Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende).
Bei der Auswahl werden Anträge bevorzugt, die
Eine wiederholte Förderung ist generell möglich, jedoch werden bevorzugt Zuschüsse an DozentInnen vergeben, die bisher noch keinen ERASMUS-Lehraufenthalt durchgeführt haben. Schwerpunktmäßig werden Aufenthalte in ost- und mitteleuropäischen Ländern gefördert.
Das wöchentliche Unterrichtspensum der teilnehmenden DozentInnen beträgt mindestens 5 Stunden und ist fest in das reguläre Lehrangebot der aufnehmenden Gasthochschule zu integrieren.
Die Dozentenmobilität muss im bilateralen Abkommen neben der Studierendenmobilität vereinbart sein. Erforderlich ist auch die Vereinbarung eines Lehrprogramms zwischen der Heimathochschule und der Partnerhochschule.
Der ERASMUS Mobilitätszuschuss versteht sich als Beitrag zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Förderbar sind Reise- und Aufenthaltskosten unter Berücksichtigung des geltenden Reisekostengesetzes sowie die Wahl der kostengünstigsten Reiseform.
Lehrende der Otto-von-Guericke-Universität werden im laufenden Studienjahr in der Regel mit maximal 800,- € gefördert.
Verbindliche Anträge sind bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres über die Fachbereichskoordinatoren beim Akademischen Auslandsamt/International Office einzureichen. Eine Entscheidung über die Bewilligung der Anträge erfolgt bis Anfang November.
Änderungen im Reiseablauf sind unverzüglich zu melden.
Eine Genehmigung der Dienstreise ist seitens der Fakultät schriftlich einzuholen.
Nach Beendigung der Reise sind dem Akademischen Auslandsamt innerhalb von zwei Wochen vorzulegen:
Zur Wahrung von Berichts- und Abrechnungsterminen beim DAAD ist die Dozentenmobilität in der Regel bis zum 31. Juli eines jeden Jahres abzuschließen.
7. Förderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen
Für die Förderung von Personen mit besonderen Bedürfnissen kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über die EU-Höchstsätze hinaus erfolgen. Generelle Informationen zu behindertengerechten Hochschulen bietet die European Agency for Development in Special Needs Education.