Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

 
 
 
 
 
 
 
 

DFG

Die DFG fördert die Forschung in allen Wissenschaftsgebieten. Sie unterstützt Einzelvorhaben, Forschungskooperationen, bietet Auszeichnungen für herausragende Forschungsleistungen und fördert die wissenschaftliche Infrastruktur und Maßnahmen für wissenschaftliche Kontakte. Die Unterstützung erfolgt durch Finanzierung der eigenen Stellen, von Vertretungen, Personalkosten, Gerätekosten, Reisekosten, Publikationskosten, Sprachkurse.

Weiterführende Informationen

Förderprogramme der DFG auf einen Blick
Förderprogramme für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Aktuelle Ausschreibungen in den DFG-Förderprogrammen
Merkblatt und Leitfaden für die Antragstellung

Einige Hinweise im Besonderen

Die DFG hat auf der Ihrer Internetseite "Grundlagen der DFG Förderung" nützliche Hinweise für Erst- Antragsteller zusammengestellt.

Für Nachwuchswissenschaftler kann die Finanzierung der Stelle in Graduiertenkollegs oder Projekten promovierter Wissenschaftler erfolgen. Bei der Finanzierung der eigenen Stelle ist eine Erklärung der Universität erforderlich, dass sie während der Laufzeit der Bewilligung die Arbeitgeberfunktionen übernimmt und die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projektes gewährleistet. Der Wortlaut der Erklärung ist vorgegeben.

Gerätekosten die den Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer und sonstigen Nebenkosten einzeln 10.000,- EUR übersteigen, werden von der DFG beschafft und als Leihgabe für die Dauer des Vorhabens zur Verfügung gestellt.

Bei thematischer Beziehung zu einem Sonderforschungsbereich (SFB) am Ort sollte der Antragsteller eine Erklärung des Leiters des SFB zur Möglichkeit der Aufnahme vorlegen. Eine Recherche zu den geförderten Projekten der DFG bietet die Datenbank
GEPRIS.

Die DFG zahlt den Hochschulen einen Overhead von 20% zu dem Projekt. Dieser Overhead wird seit 2007 für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren, Graduiertenkollegs gewährt, und seit dem Jahr 2008 auch für sonstige neue DFG-geförderte Forschungsvorhaben. Die Hochschulen entscheiden über die Verwendung des Overhead.

Die DFG hat Richtlinien für ihre Fachgutachter herausgegeben, dem Sie
Kriterien der Begutachtung entnehmen können.

DFG-Vertrauensdozent der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ist Herr Prof. Dr. Gerd Christoph (FMA).

 


 

Mitglied des Senats der DFG ist Professor Dr. Hans-Jochen Heinze von der Medizinischen Fakultät.

Als Fachgutachter wurden von der DFG bei den Wahlen 2007 folgende Mitarbeiter der Universität gewählt:
Herr Prof. Dr. Burkhart Schraven, Fach Nr. 201-03 Zellbiologie (FME),  
Herr Prof. Dr. Jürgen Christen, Fach Nr. 307-01 Experimentelle Physik der kondensierten Materie (FNW), 
Herr Prof. Dr. Lutz Tobiska, Fach Nr. 312-01 Mathematik (FMA), 
Herr Prof. Dr. Albrecht Bertram, Fach Nr. 402-02 Mechanik (FMB), 
Herr Prof. Dr. Evangelos Tsotsas, Fach Nr. 403-01 Chemische und Thermische Verfahrenstechnik (FVST),  
Herr Prof. Dr. Gunter Saake, Fach Nr. 409-03 Betriebs-, Kommunikations- und Informationssysteme (FIN),  
Herr Prof. Dr. Eckart D. Gundelfinger, Fach Nr. 206-01 Molekulare Neurowissenschaft und Neurogenetik (Leibniz-Institut für Neurobiologie) 

 

Letzte Änderung: 15.12.2011 - Ansprechpartner: Webmaster