Wahlen - Wahlen haben die Funktion, das Recht und die Pflicht der Mitglieder der Universität bei der Mitwirkung an der Selbstverwaltung zu sichern. Der Rhythmus der Wahlen ist durch Gesetze und Ordnungen geregelt.
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Letzte Änderung: 14.11.2007 - Ansprechpartner: E-Mail Dr. Wolfgang Ortlepp