Numerus Clausus

Der Numerus Clausus (NC) wird in stark nachgefragten Fächern angewendet und definiert den Notenschnitt des Abiturs, der zu Studienbeginn erforderlich ist, um in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen zu werden. Der NC wird nicht im Vorfeld von der Universität Magdeburg festgelegt, sondern ergibt sich in jedem Auswahlverfahren neu.

Letzte Änderung: 30.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster