Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Beschränkung der Anzahl von Studienplätzen. Jeder Bewerber, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zum Studium zugelassen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist auf der Basis vorhandener Lehrkapazitäten die Anzahl der Studienplätze festgelegt. Es wird ein NC-Verfahren nach hochschulrechtlichen Vorgaben durchgeführt.
Zulassungsvoraussetzungen sind in der Studien-und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gehen diese in der Regel über einen geforderten Abschluss im vorhergehenden Studium hinaus. Die entsprechenden zu erbringenden Nachweise werden durch den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss geprüft.
Am Ende der Online-Bewerbung drucken Sie die Anmeldung zur Einschreibung/Immatrikulation aus. Die geforderten Unterlagen finden Sie unter folgenden Link: www.ovgu.de/-p-14345.
Unter folgendem Link sind die Informationen zu finden: www.ovgu.de/-p-14346.
Zur Immatrikulation muss eine von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellte Dreifachbescheinigung eingereicht werden. Diese Dokumente enthalten eine Versicherungsbescheinigung und zwei Meldeformulare der Krankenkasse. Die Meldeformulare werden von der Hochschule ausgefüllt und an Ihre Krankenversicherung gesandt.
Wenn Sie privat versichert sind, muss eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht eingereicht werden. Diese Bescheinigung stellt Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums aus.
Die postalische Einschreibung ist die Zusendung der geforderten Unterlagen für die Einschreibung /Immatrikulation auf dem Postweg.
Informationen dazu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss muss bis zum 31.12. bei einer Bewerbung für das Wintersemester und bis zum 30.06. bei einer Bewerbung für das Sommersemester nachgereicht werden. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss unmittelbar nach der Ausstellung nachgereicht werden.
Grundlegende Informationen finden Sie in den Studienordnungen.Weitere Informationen können Ihnen nur die Studienfachberater der zuständigen Fakultät geben. Erläuterungen und Kontaktinformationen finden Sie auf den Seiten des Studienangebots.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.
Bei Rückgabe des Studienplatzes vor Beginn des Studiums (01.10. bzw. 01.04.) ist keine Exmatrikulation erforderlich. Zu beachten ist, dass Sie sich noch in keiner anderen Einrichtung der Universität mit dem Studierendenausweis angemeldet haben.
Sie können den Status Ihrer Bewerbung unter folgender Adresse abfragen:
https://hisqis.uni-magdeburg.de/qiszul/rds?state=user&type=0
Sie erhalten die Bestätigung, wenn Sie der Bewerbung eine ausreichend frankierte und mit Ihrer Anschrift versehene Postkarte beigelegt haben.
Sie können einer Person (z.B. einem Elternteil) eine Vollmacht erteilen (mit Ihrer Unterschrift und einer Kopie Ihres Personalausweises), die für Sie den Bewerbungsprozess übernimmt. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie uns vorab das von Ihnen unterschriebene Datenblatt der Online-Bewerbung faxen und die restlichen Unterlagen schnellstmöglich einreichen. Es ist nicht möglich, Bewerbungsunterlagen online (E-Mail) einzureichen.
Nein, Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger, die in Deutschland oder im Ausland eine deutsche Schule besucht und durch deren Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben haben. Allein der Erwerb eines Bachelors in Deutschland macht Sie nicht zum Bildungsinländer.
Nein, deutsche Staatsbürger mit internationalen Schulabschlüssen (z.B.: IB, GCE, American High School Diploma o. ä.) bewerben sich über uni-assist (www.uni-assist.de). Bewerbungsschluss bei uni-assist ist der 15. Juli für zulassungsbeschränkte Studiengänge und der 15. September für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge. Ausnahmen bilden die Bachelor-Studiengänge „European Studies“ und „Medienbildung - Visuelle Kultur und Kommunikation“. Die Bewerbung für diese zwei Studiengänge erfolgt direkt an der Universität.
Nein, das ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall eine neue Online-Bewerbung vor. Damit wird die voran gegangene Online-Bewerbung ungültig. Bereits abgesandte Unterlagen behalten ihre Gültigkeit.
Die Anerkennung der Vorleistungen kann nur das Prüfungsamt der zuständigen Fakultät vornehmen.
Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Akzeptiert werden auch Beglaubigungen von Notaren und öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen.
Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern etc.
Die Formvorschriften für eine amtliche Beglaubigung ergeben sich aus § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes bzw. aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder.
Die Höhe des Semesterbeitrages finden Sie unter folgendem Link: www.ovgu.de/-p-10372 .
Nein, im Land Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Gebühren werden erst fällig bei einem Langzeitstudium (Regelstudienzeit plus vier Semester) oder Zweitstudium. Die Ordnungen zu Langzeit- bzw. Zweitstudiengebühren finden Sie unter folgendem Link: www.ovgu.de/-p-10372. Bitte beachten Sie, dass einige Studienangebote gebührenpflichtig sind.
Welche Studienangebote sind gebührenpflichtig?
Folgendes Studienangebot ist gebührenpflichtig: Masterstudiengang „International Performance Analysis in Sport“; Gebühren werden auch erhoben für Gasthörerschaft, Studienprogramm „Studieren über 50“ und Weiterbildungsstudiengänge.
Hier finden Sie die Satzung zur Erhebung von Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit: www.ovgu.de/-p-10372.
Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Abschluss Bachelor, Magister, Staatsexamen, Diplom) ein weiteres Studium mit einem dieser Abschlüsse oder nach einem erfolgreich beendeten Masterstudium ein zweites Studium absolvieren wollen. Siehe Gebührenordnung.
Hier sind Angaben zu Schule, Beruf, bisherigem Studium o.ä. gefordert, i.d.R. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen für Erstsemester: www.ovgu.de/-p-9688
Im Campus-Service-Center / Studentensekretariat / Studienberatung.
Hinweise zum Studierendenausweis finden Sie unter folgendem Link: www.ovgu.de/Unicard.
zuständig ist:
Studentenwerk Magdeburg
Amt für Ausbildungsförderung
J.-G.-Nathusius-Ring 5
39106 Magdeburg
Wenden Sie sich bitte an das Studentensekretariat.
Siehe unter: www.ovgu.de/studiendokumente
Ja - der Bewerbung muss aber eine vom Prüfungsamt bestätigte Leistungsbescheinigung beigefügt werden. Sie müssen dann Ihr Bachelorzeugnis bis zum 30.06. für das Sommersemester und bis zum 31.12. für das Wintersemester in amtlich beglaubigter Kopie (mit Original-Siegel) nachreichen.
Bewerbungen für zulassungsfreie Masterstudiengänge werden unmittelbar nach Eingang der Bewerbung bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 6 Wochen betragen.
Sie bewerben sich über das Onlinebewerbungsportal der OVGU. Ihr ausländischer Abschluss wird von uns gesondert geprüft.
Sie werden in Ihrem Zulassungsbescheid aufgefordert, Dokumente zur Immatrikulation nachzureichen. Den Zeitraum zur Einreichung dieser Unterlagen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Die Immatrikulation erfolgt postalisch, Die Dokumente werden Ihnen zugeschickt.