Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

 
 
 
 
 
 
 
 

Promotion und Habilitation

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion (Doktorandenstatus) regelt
die Promotionsordnung der Fakultät, an der das Promotionsvorhaben durchgeführt werden soll.

Darüberhinaus ist bei ausländischen Hochschulabschlüssen die Äquivalenzprüfung erforderlich, die durch das Promotion/Langzeitstudiengebühren nach Einreichung von Kopien der ausländischen Zeugnisdokumente und dem Antrag zur Aufnahme als Doktorand [pdf] vorgenommen wird.

Zur Vorbereitung auf eine Promotion besteht die Möglichkeit, nach dem Graduiertenförderungsgesetz und der Verordnung zum Graduiertenförderungsgesetz ein Stipendium (Graduiertenförderung [pdf]) zu beantragen.

Im Rahmen der Graduiertenförderung ist eine halbjährige Berichterstattung über das erfolgte Arbeitsvorhaben erforderlich.

Weitere Möglichkeiten zur Stipendienbeantragung finden Sie hier: www.stipendienlotse.de.

 

Promotion:

  • Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.)
  • doctor medicinae (Dr. med.)
  • doctor philosophiae (Dr. phil.)
  • doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.) und
  • doctor rerum politicarum (Dr. rer. pol.).

Habilitation:

  • Doktor-Ingenieur habilitatus (Dr.-Ing. habil.)
  • doctor medicinae habilitatus (Dr. med. habil.)
  • doctor philosophiae habilitatus (Dr. phil. habil.)
  • doctor rerum naturalium habilitatus (Dr. rer. nat. habil.) und
  • doctor rerum politicarum habilitatus (Dr. rer. pol. habil.).

 

Letzte Änderung: 07.02.2012 - Ansprechpartner: Dezernat Studienangelegenheiten
 
 
 
 
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Kontakt:
Sina Benziger
Raum: Gebäude 06-106
Telefon: 0391-67-18839
E-Mail: sina.benziger@ovgu.de

Heidrun Wölke
Raum: Gebäude 06-105
Telefon: 0391-67-12284
E-Mail: heidrun.woelke@ovgu.de