Die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion (Doktorandenstatus) regelt
die Promotionsordnung der Fakultät, an der das Promotionsvorhaben durchgeführt werden soll.
Darüberhinaus ist bei ausländischen Hochschulabschlüssen die Äquivalenzprüfung erforderlich, die durch das Promotion/Langzeitstudiengebühren nach Einreichung von Kopien der ausländischen Zeugnisdokumente und dem Antrag zur Aufnahme als Doktorand [pdf] vorgenommen wird.
Zur Vorbereitung auf eine Promotion besteht die Möglichkeit, nach dem Graduiertenförderungsgesetz und der Verordnung zum Graduiertenförderungsgesetz ein Stipendium (Graduiertenförderung [pdf]) zu beantragen.
Im Rahmen der Graduiertenförderung ist eine halbjährige Berichterstattung über das erfolgte Arbeitsvorhaben erforderlich.
Weitere Möglichkeiten zur Stipendienbeantragung finden Sie hier: www.stipendienlotse.de.