Finanzielle Förderung

Eine Auskunft zur Höhe der Förderung erhalten Sie nach Vorlage Ihres Mobility Agreements im International Office, da die Förderungssätze sich je nach Projekt und Zielland unterscheiden. Es werden jeweils Kostensätze für die Entfernung sowie die Aufenthaltskosten gemäß Länderkategorie errechnet.

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Zu den Tagessätzen kommen Reisekosten in Abhängigkeit von Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 - 99 km  23 EUR -
100 - 499 km 180 EUR 210 EUR
500 - 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 - 2.999 km 360 EUR 410 EUR
3.000 - 3.999 km 530 EUR 610 EUR
4.000 - 7.999 km 820 EUR -
8.000 km oder mehr 1.500 EUR -

Die Auszahlung der Mittel erfolgt als Pauschale in einer Summe. In der Regel wird die Förderung im Vorfeld der Mobilität ausgezahlt, sofern alle benötigten Formulare eingereicht wurden.

Nach dem Aufenthalt reichen Sie eine Reisekostenrechnung im International Office ein. Sollte ein Überschuss zwischen den realen Ausgaben und der Pauschale entstanden sein, wird dieser versteuert. Mehrkosten sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer selbst zu tragen.

Letzte Änderung: 13.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster