Was sind die wichtigsten Elemente eines Mietvertrags?

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Elemente eines Mietvertrags, die hier nicht alle im Detail erklärt werden können. Zudem sind die Verträge von Vermieter zu Vermieter verschieden. Daher wird im Folgenden nur auf die wichtigsten Bestandteile eines Mietvertrags eingegangen.

Vertragsdauer/Kündigungsfrist

Wichtiger Bestandteil eines jeden Mietvertrags sind die Vereinbarungen über die Vertragsdauer sowie die Kündigungsfrist. Die Vertragsdauer hält fest, für wie lange beide Vertragsparteien mindestens an den Vertrag gebunden sind. Viele Vermieter in Magdeburg verlangen zum Beispiel eine Vertragsdauer ab sechs Monaten. Das heißt, der Vertrag muss mindestens für sechs Monate geschlossen werden, was die Zahlung von Mieten mit einschließt. Auf der anderen Seite kann auch der Vermieter den einmal geschlossenen Vertrag nicht vor Ende der Vertragsdauer auflösen – diese Vereinbarung gilt also für alle Beteiligten. Ausnahmen gibt es hier bei bestimmten Verstößen, der im Vertrag genannten Regeln.

Normalerweise verlängert der Vertrag sich automatisch, wenn keine der beteiligten Parteien rechtzeitig kündigt. Mietverträge laufen also meist auf unbestimmte Dauer, haben aber eine vereinbarte Mindestvertragsdauer. Wollen Sie als Mieter den Vertrag auflösen, müssen sie vor Ende der Kündigungsfrist eine Kündigung an den Vermieter schicken. Die Kündigungsfrist ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrages.

Als Beispiel: Jemand mietet eine Wohnung ab dem 1. Januar 2015. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr und die Kündigungsfrist ist im Vertrag mit drei Monaten angegeben. Wenn der Mieter nach Ablauf eines Jahres, also zum 1. Januar 2016, ausziehen möchte, muss der Vermieter (spätestens) drei Monate vor dem gewünschten Vertragsende eine Kündigung erhalten. In diesem Beispiel wäre also der 30. September 2015 der letzte Termin für eine mögliche Kündigung. Falls keine Kündigung erfolgt ist oder die Kündigung zu spät beim Vermieter angekommen ist, kann die Kündigung unter Umständen nicht zum gewünschten Termin erfolgen und es muss (je nach Verspätung) für weitere Monate Miete bezahlt werden.

Es gibt allerdings einen möglichen Weg, um auch vorzeitig aus einem Mietvertrag herauszukommen. In diesem Fall muss der Mieter selbstständig eine Person finden, die den Vertag übernimmt („Nachmieter“). Das ist durchaus normal in Deutschland. Viele Mieter setzten dazu eine Anzeige auf diversen Online-Plattformen ins Internet. Es gibt allerdings keine Garantie, dass rechtzeitig ein Nachmieter gefunden wird. Daher ist es immer sicherer, die im Mietvertrag genannten Fristen einzuhalten.

Kaution

Die meisten Vermieter in Deutschland verlangen die Zahlung einer sogenannten Kaution. Normalerweise beträgt die Kaution eine Höhe von zwei oder drei Monatsmieten. Die Kaution wird vom Vermieter auf ein spezielles Konto überwiesen. Wenn am Ende der Mietdauer die Wohnung wieder an den Vermieter übergeben wird, überprüft der Vermieter, ob die Wohnung in einem guten Zustand ist und ob keine größeren Schäden vom Mieter verursacht wurden. Ist alles in Ordnung, wird die Kaution zurück an den Mieter überwiesen.

Die Zahlung der Miete

Es existieren zwei mögliche Arten, wie die monatliche Miete berechnet werden kann.

Festpreis für das Zimmer oder die Wohnung

In diesem Modus wird eine feste Summe (zum Beispiel 250 Euro) für jeden Monat berechnet. Diese Summe beinhaltet bereits alle Kosten für Strom, Wasser, Heizung usw. Kosten für Telefon/Internet sowie die deutschen Rundfunkgebühren sind in dieser Summe normalerweise aber nicht enthalten und werden auch hier extra bezahlt. Dieses Zahlungsmodell ist beispielsweise in den Zimmern des Studentenwerks üblich, aber auch bei einigen speziell für Studenten gedachte Angeboten auf dem Privatmarkt.

Flexibler Preis, bestehend aus Kaltmiete und Warmmiete

Dieses Modell der Bezahlung ist sehr verbreitet in Deutschland und betrifft die meisten Verträge auf dem privaten Markt. Die monatlichen Kosten sind hierbei in zwei Kategorien aufgeteilt: Die (feste) Kaltmiete und der (flexible) Betrag für Verbrauchskosten (Wasser, Wärme usw.). Beides zusammen ergibt dann die Warmmiete – das ist der Betrag, den der Mieter für die Wohnung an den Vermieter bezahlen muss. Wohnungsangebote, die diesem Abrechnungsmodell folgen, weisen die Kaltmiete und die (voraussichtliche) Warmmiete im Text des Angebots aus.

Der flexible Teil der Miete hängt von dem tatsächlichen Verbrauch des Mieters an Wasser und Wärme und weiteren Verbrauchsmitteln ab. Wenn in einem Angebot ein Betrag für die Warmmiete angegeben ist, beruht dieser auf Schätzungen bzw. auf den erreichten Werten des Vormieters. Je nach eigenem Verhalten kann der tatsächliche Wert später stark von den Werten in der Wohnungsanzeige abweichen. Bei normalem Verhalten sollte der angegebene Wert aber in etwa stimmen. Der tatsächliche Verbrauch wird später von einer Firma gemessen. Die Werte werden bei Einzug in die Wohnung und beim Auszug festgehalten. Wenn Sie länger in der Wohnung bleiben, werden normalerweise einmal im Jahr die Werte für Wasser- und Wärmeverbrauch abgelesen. Sind Sie sehr sparsam mit dem Wasserverbrauch oder der Wärmeregelung der Heizung umgegangen, kann es sein, dass Sie nach der Abrechnung der Werte eine Rückzahlung vom Vermieter bekommen. Umgekehrt kann es passieren, dass sie nach einem Jahr zusätzliches Geld bezahlen müssen (Nachzahlung), falls Sie mehr verbraucht haben, als im Jahr zuvor.

Das zweite Abrechnungsmodell mag komplizierter als das erste klingen, aber es ist auch sehr fair, da Sie nur die realen Kosten Ihres eigenen Verbrauchs bezahlen.

Letzte Änderung: 20.08.2020 - Ansprechpartner: Webmaster