Allgemeine Voraussetzungen

Um ein Universitätsstudium in Deutschland aufzunehmen, sind einige grundsätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Brauche ich eine Feststellungsprüfung für meine Bewerbung? Sind spezielle Aufnahmekriterien gefordert? Verfüge ich über ausreichende Sprachkenntnisse?

Die wichtigste Voraussetzung für ein grundständiges Universitätsstudium in Deutschland ist die Hochschulzugangsberechtigung, also ein Zeugnis, welches das Niveau der bisherigen (meist schulischen) Bildung nachweist und zum Studium in Deutschland berechtigt. Für ein Masterstudium ist es die Masterzugangsberechtigung, also ein Zeugnis, das den Erwerb eines ersten akademischen Grades (meist Hochschulgrad) nachweist und den Zugang zum Masterstudium in Deutschland ermöglicht. Die Anerkennung von Zeugnissen als Hochschulzugangsberechtigung und/ oder als Masterzugangsberechtigung ist je nach Herkunftsland unterschiedlich.  Außerdem gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für unterschiedliche Studiengänge. Ob eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erfolgen kann, wird erst nach Prüfung der vollständigen Bewerbungsunterlagen entschieden.

Feststellungsprüfung für Bachelor-Bewerbungen

Nicht aus jedem Land reicht ein Sekundarschulabschluss aus, um in Deutschland studieren zu können. Manche Bewerber:innen müssen schon in ihrem Heimatland an einer Universität studiert haben, andere müssen in Deutschland eine Feststellungsprüfung ablegen. Diese Feststellungsprüfung kann extern oder nach einem Vorbereitungsjahr an einem Studienkolleg abgelegt werden. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es ein Landesstudienkolleg, das von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und von der Hochschule Anhalt (FH) gebildet wird. Ausländische Bewerber:innen, die an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studieren wollen, absolvieren in der Regel das Studienkolleg der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale).

Im Studienkolleg werden Vorbereitungskurse für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge (W-Kurs), technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge (T-Kurs), für medizinische und biologische Studiengänge (M-Kurs) sowie für geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge (G/S-Kurs) angeboten. Vor der Aufnahme in das Studienkolleg muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden, um sicher zu stellen, dass die Bewerber:innen erfolgreich am Kurs teilnehmen können. Dafür sind Deutschkenntnisse auf Sprachniveau (B 1) notwendig. Die Zulassung zum T- oder W-Kurs erfordert außerdem das Bestehen eines Mathematiktests, die Zulassung zum M-Kurs das Bestehen eines Tests „Grundwissen in Naturwissenschaften“ und für den G-Kurs ist das Bestehen eines Englischtests (Niveau B1) erforderlich. Die Aufnahmeprüfung wird in der Regel Mitte August (für das Wintersemester) und Mitte Februar (für das Sommersemester) durchgeführt.

In Magdeburg gibt es 3 weitere, private Studienkollegs, für deren Ausbildung Gebühren erhoben werden. Die Bewerbung läuft direkt über die privaten Anbieter:

Sonstige Aufnahmekriterien

Außer der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung und/ oder der Masterzugangsberechtigung gibt es für viele Studiengänge zusätzliche fachliche oder sprachliche Anforderungen oder auch eine regionale Begrenzung der Zulassungszahlen, die von der Universität direkt festgelegt werden. Für manche Studiengänge wird verlangt oder empfohlen, bereits vor Studienbeginn entsprechende praktische Erfahrungen zu sammeln.

Für den Bachelor-Studiengang Sportwissenschaft der Fakultät für Humanwissenschaften ist für die Zulassung das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung in Sport erforderlich. Die Eignungsprüfungen werden im Juni jeden Jahres durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt online. Inhaltliche Anforderungen, Termin und Ort der Eignungsprüfung sind im Internet zu finden.

Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang muss außer der Hochschulzugangsberechtigung auch noch ein erster akademischer Grad, in der Regel ein Bachelor, der nach erfolgreichem Studium an einer anerkannten Universität erworben wurde, vorgelegt werden. Die konkreten Anforderungen können Sie den einzelnen Studiengangsbeschreibungen entnehmen.

Deutschkenntnisse

Die meisten Studiengänge werden in deutscher Sprache unterrichtet. Dafür müssen die Bewerber:innen in der Regel eine der folgenden Prüfungen bestanden haben bzw. Sprachzeugnisse vorlegen können:

  • „DSH-2“(Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber:innen), ausgewählte Studiengänge erfordern „DSH-3“;
  • „TestDaF“ (alle vier Teile mindestens auf TDN 4), ausgewählte Studiengänge erfordern TDN 5;
  • „DSD II" (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz- Zweite Stufe);
  • „Prüfungsteil Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
  • „GDS“ (Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom) ab 01.01.2012;
  • „ZOP" (Zentrale Oberstufenprüfung), „KDS" (Kleines Deutsches Sprachdiplom)  und „GDS" (Großes Deutsches Sprachdiplom) des Goethe-Instituts bis zum Stichtag  31.12.2011;
  • „telc Deutsch C1 Hochschule“.

Bewerber:innen, die bereits Deutsch gelernt, jedoch keine der genannten Prüfungen abgelegt haben, müssen ihre Sprachkenntnisse durch Prüfungsergebnisse belegen: mindestens C1. Sofern diese Sprachkenntnisse bei der Bewerbung nachgewiesen werden, erfolgt die Einladung zur DSH- Prüfung. Nach dem Bestehen der DSH-Prüfung können Sie ihr reguläres Studium beginnen.

Die DSH- Prüfung findet jeweils vor Semesterbeginn in den Monaten März (für das Sommersemester) und September (für das Wintersemester) statt.  

Die DSH dauert 3 Tage (2 Tage schriftliche Prüfung, 1 Tag mündliche Prüfung). Die Prüfungsgebühr beträgt 80 EUR. Die Teilnahme an der Prüfung setzt die Zulassung zum Studium an der Otto-von-Guericke-Universität voraus.

Informationen zu den Prüfungsterminen und das aktuelle Deutschkursangebot finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
Sie finden hier eine Übersicht über abweichende sprachliche Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Studiengänge.

Englischkenntnisse

Viele internationale Bachelor- und Masterstudiengänge der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werden englischsprachig angeboten. Für diese Studiengänge muss bei der Bewerbung ein Sprachnachweis über ausreichende Englischkenntnisse eingereicht werden, in der Regel auf B2 oder C1-Niveau des Europäischen Referenzrahmens. Die am häufigsten akzeptierten Test sind:

  • TOEFL-Test: B2 (72-94 iBT) oder C1 (95-120 iBT) (wir akzeptieren auch den TOEFL iBT® Special Home Edition)
  • IELTS: B2 (in der Regel mindestens 6.0) oder C1 (7.0) (wir akzeptieren auch den IELTS Indicator und IELTS Online)
  • CAE (Certificate of Advanced English)
  • PTE Academic: B2 (59-75) oder C1 (76-84))

Bitte prüfen Sie die konkreten sprachlichen Anforderungen bei der Kurzbeschreibung Ihres Studienganges, welche Sprachnachweise akzeptiert werden. Zertifikate von IELTS und TOEFL können zusätzlich bei uni-assist e.V. hochgeladen werden. uni-assist ist eine IELTS-Recognising Institution und Ihr IELTS Zeugnis kann online verifiziert werden. Den Official TOEFL Score Report bitte direkt an uni-assist schicken lassen (der uni-assist TOEFL-Code lautet: 2727), damit Ihr Ergebnis verifiziert werden kann.

Ausgenommen von dieser Regelung sind grundsätzlich Inhaber:innen eines Schulbildungsabschlusses nach mindestens 4 aufsteigenden Schuljahren aus Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Grenada, Großbritannien (inkl. Überseegebiete), Guyana, Irland, Jamaika, Kanada, Neuseeland, St. Kitts & Nevis, St. Vincent, Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago sowie USA (inkl. Außengebiete). Ausgenommen sind ebenso Master-Bewerber:innen, die ihr Bachelor-Studium vollständig in einem dieser Länder absolviert haben.

Bewerber:innen aus Ländern, in denen Englisch Amtssprache ist, müssen ebenfalls offizielle Sprachnachweise vorlegen.

Letzte Änderung: 28.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster