Häufig gestellte Fragen
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Was sind zulassungsfreie Studiengänge?
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Was sind zulassungsbeschränkte Studiengänge?
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Was sind Zulassungsvoraussetzungen?
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Welche Unterlagen sind für die Bewerbung notwendig?
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Welche Unterlagen sind zur Einschreibung/Immatrikulation notwendig?
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Was ist eine Dreifachbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung?
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Ich bin privat versichert - was muss ich zur Einschreibung /Immatrikulation einreichen?
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Was ist eine postalische Einschreibung /Immatrikulation?
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Wann erhalte ich den Studierendenausweis und die zum Studienbeginn notwendigen Dokumente?
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Welche Dokumente und Nachweise müssen bei einer Masterbewerbung nach der vorläufigen Einschreibung nachgereicht werden?
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Wo kann ich erfahren, ob mein Bachelor-Abschluss zum angestrebten Masterstudiengang passt?
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Bekomme ich meine Bewerbungsunterlagen zurück geschickt, wenn ich mich nicht einschreibe?
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Muss ich mich exmatrikulieren, wenn ich den Studienplatz zurückgebe?
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Kann ich den Status meiner Bewerbung online abfragen?
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Ich befinde mich im Ausland, wie kann ich mich fristgerecht bewerben?
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Ich bin ausländischer Staatsbürger und habe meinen Bachelor in Deutschland erworben. Bin ich also Bildungsinländer?
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Ich habe das Internationale Baccalaureat (einen Sekundarschulabschluss im Ausland) erworben. Zählt der Abschluss wie das Abitur und kann ich mich damit wie deutsche Abiturienten bewerben?
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Wie oder wo lasse ich mir Vorleistungen anerkennen?
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Was heißt amtlich beglaubigte Kopie?
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Wie hoch ist der Semesterbeitrag?
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Muss ich Studiengebühren bezahlen?
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Ich habe bereits mehrere Semester studiert – fallen bei mir Langzeitgebühren an?
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Was heißt schulischer und beruflicher Werdegang?
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Wo erhalte ich Informationen für Erstsemester?
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Welche Funktionen hat der Studierendenausweis?
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Wann ist der Zeitraum der Immatrikulation?
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Wie muss ich mich mit einem ausländischen Bachelorabschluss zum Masterstudium bewerben?
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Wie lange ist die Bearbeitungszeit bei Masterbewerbungen?
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Kann ich mich ohne Bachelorzeugnis für ein Masterstudium bewerben?
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Wo finde ich Studiendokumente (Studien- und Prüfungsordnungen, Modulhandbücher o. ä.)?
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Was passiert, wenn die Online-Bewerbung nicht ausgedruckt werden kann?
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Wo werden BAföG-Anträge angenommen?
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Wo kann ich mich zu den Bewerbungsmodalitäten beraten lassen?
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Was ist ein Zweitstudium?
Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Beschränkung der Anzahl von Studienplätzen. Jeder Bewerber, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zum Studium zugelassen.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist auf der Basis vorhandener Lehrkapazitäten die Anzahl der Studienplätze festgelegt. Es wird ein NC-Verfahren nach hochschulrechtlichen Vorgaben durchgeführt.
Zulassungsvoraussetzungen sind in der Studien-und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gehen diese in der Regel über einen geforderten Abschluss im vorhergehenden Studium hinaus. Die entsprechenden zu erbringenden Nachweise werden durch den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss geprüft.
Am Ende der Online-Bewerbung drucken Sie die Anmeldung zur Einschreibung/Immatrikulation aus. Die geforderten Unterlagen finden Sie hier.
Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind und einen ausländischen Sekundarschulabschluss haben, bewerben Sie sich über uni-assist. Wenn Sie dazu einen deutschen Bachelorabschluss besitzen, bewerben Sie sich direkt an der OVGU.
Unter folgendem Link sind die Informationen zu finden: http://www.ovgu.de/immatrikulation.html.
Zur Immatrikulation muss eine von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellte Dreifachbescheinigung eingereicht werden. Diese Dokumente enthalten eine Versicherungsbescheinigung und zwei Meldeformulare der Krankenkasse. Die Meldeformulare werden von der Hochschule ausgefüllt und an Ihre Krankenversicherung gesandt.
Wenn Sie privat versichert sind, muss eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht eingereicht werden. Diese Bescheinigung stellt Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums aus.
Die postalische Einschreibung ist die Zusendung der geforderten Unterlagen für die Einschreibung /Immatrikulation auf dem Postweg.
Informationen dazu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.
Das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss muss bis zum 15.12. bei einer Bewerbung für das Wintersemester und bis zum 15.06. bei einer Bewerbung für das Sommersemester nachgereicht werden. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss unmittelbar nach der Ausstellung nachgereicht werden.
Grundlegende Informationen finden Sie in den Studienordnungen.Weitere Informationen können Ihnen nur die Studienfachberater der zuständigen Fakultät geben. Erläuterungen und Kontaktinformationen finden Sie auf den Seiten des Studienangebots.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.
Bei Rückgabe des Studienplatzes vor Beginn des Semesters (01.10. bzw. 01.04.) ist keine Exmatrikulation erforderlich. Zu beachten ist, dass Sie sich noch in keiner anderen Einrichtung der Universität mit dem Studierendenausweis angemeldet haben.
Sie können den Status Ihrer Bewerbung unter folgender Adresse abfragen:
https://myovgu.ovgu.de
Sie können einer Person (z.B. einem Elternteil) eine Vollmacht erteilen (mit Ihrer Unterschrift und einer Kopie Ihres Personalausweises), die für Sie den Bewerbungsprozess übernimmt. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie uns vorab das von Ihnen unterschriebene Datenblatt der Online-Bewerbung faxen und die restlichen Unterlagen schnellstmöglich einreichen. Es ist nicht möglich, Bewerbungsunterlagen online (E-Mail) einzureichen.
Nein, Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger, die in Deutschland oder im Ausland eine deutsche Schule besucht und durch deren Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben haben. Allein der Erwerb eines Bachelors in Deutschland macht Sie nicht zum Bildungsinländer. Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger einen ausländischen Sekundarschulabschluss und einen deutschen Bachelor besitzen, bewerben Sie sich direkt an der OVGU.
Nein, deutsche Staatsbürger mit internationalen Schulabschlüssen (z.B.: IB, GCE, American High School Diploma o. ä.) bewerben sich über uni-assist (www.uni-assist.de). Bewerbungsschluss bei uni-assist ist der 15. Juli.
Die Anerkennung der Vorleistungen kann nur das Prüfungsamt der zuständigen Fakultät vornehmen. Hier geht es zur Übersicht der Prüfungsamter.
Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Akzeptiert werden auch Beglaubigungen von Notaren und öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen.
Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern etc.
Die Formvorschriften für eine amtliche Beglaubigung ergeben sich aus § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes bzw. aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder.
Die Höhe des Semesterbeitrages finden Sie unter folgendem Link: http://www.ovgu.de/gebuehren.html .
Nein, im Land Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Gebühren werden erst fällig bei einem Langzeitstudium (Regelstudienzeit plus vier Semester) oder Zweitstudium. Die Ordnungen zu Langzeit- bzw. Zweitstudiengebühren finden Sie unter folgendem Link: http://www.ovgu.de/gebuehren.html. Bitte beachten Sie, dass einige Studienangebote gebührenpflichtig sind.
Welche Studienangebote sind gebührenpflichtig?
Gebühren werden erhoben für Gasthörerschaft, Studienprogramm „Studieren ab 50“, Weiterbildungsstudiengänge und Sprachkurse, die nicht Bestandteil des Studienganges sind.
Hier finden Sie die Satzung zur Erhebung von Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit: http://www.ovgu.de/gebuehren.html.
Hier sind Angaben zu Schule, Beruf, bisherigem Studium o.ä. gefordert, i.d.R. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen für Erstsemester: http://www.ovgu.de/erstsemester.html
Hinweise zum Studierendenausweis finden Sie unter folgendem Link: www.ovgu.de/Unicard.
Sie werden in Ihrem Zulassungsbescheid aufgefordert, Dokumente zur Immatrikulation nachzureichen. Den Zeitraum zur Einreichung dieser Unterlagen finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Die Immatrikulation erfolgt postalisch, Die Dokumente werden Ihnen zugeschickt.
Mit einem ausländischen Bachelorabschluss müssen Sie sich für einen Masterstudiengang über uni-assist bewerben. Bitte informieren Sie sich direkt beim Studiengang: Masterstudiengänge
Bewerbungen für zulassungsfreie Masterstudiengänge werden unmittelbar nach Eingang der Bewerbung bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 6 Wochen betragen. Eine Übersicht zum Verfahrensstand bei NC-Studiengängen finden Sie hier.
Ja - der Bewerbung muss aber eine vom Prüfungsamt bestätigte Leistungsbescheinigung (Notenübersicht mit Durchschnittsnote und Leistungspunkten) beigefügt werden. Sie müssen dann Ihr Bachelorzeugnis bis zum 15.06. für das Sommersemester und bis zum 15.12. für das Wintersemester in amtlich beglaubigter Kopie (mit Original-Siegel) nachreichen.
Siehe unter: www.ovgu.de/studiendokumente
Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
zuständig ist:
Studentenwerk Magdeburg
Amt für Ausbildungsförderung
J.-G.-Nathusius-Ring 5
39106 Magdeburg
Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Abschluss Bachelor, Magister, Staatsexamen, Diplom) ein weiteres Studium mit einem dieser Abschlüsse oder nach einem erfolgreich beendeten Masterstudium ein zweites Studium absolvieren wollen. Siehe Gebührenordnung.