Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

 
 
 
 
 
 
 
 

BMWI

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWi 

Projektträger des BMWi sind die AiF, der VDI/VDE/IT.

Industrielle Gemeinschaftsforschung

Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) fördert im -rahnen dieses Programms branchenorientierte Forschungsprojekte (IGF) und im Programm ZUTECH branchenübergreifende Forschungsprojekte. Die Förderung kann auch für Cluster-Vorhaben beantragt werden, die sich an DFG-finanzierte Grundlagenforschungsprojekte anschließen. Mit dem Programm CORNET werden europäische branchenweite Projekte gefördert.

Förderfähig sind wissenschaftlich-technische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die unternehmensübergreifend ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und damit Grundlage für Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsinnovationen insbesondere in KMU bilden können. Unter KMU sind im Rahmen der IGF solche Unternehmen zu verstehen, deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) nicht größer als 125 Mio. € ist.

Richtlinie | Antragsformulare | Leitfaden

ZIM    Programmlaufzeit: 01.07.2008-31.12.2013

(löst PRO INNO II, Innonet und NEMO ab)

Mit dem Programm ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand), verwaltet durch die Projekträger AiF und VDI/VDE/IT, werden

- "Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien von Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und der Universität, Einstiegsprojekte zur Kooperationsvorbereitung sowie FuE-Aufträge gefördert. Die Universität kann im Rahmen von Kooperationen mit diesen Unternehmen als Antragsteller auftreten. Die Teilprojekte der Forschungseinrichtungen können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn das Recht auf Veröffentlichung der Ergebnisse des Teilprojekts der Universität bleibt, andernfalls erfolgt eine Förderung in Höhe der des kooperierenden Unternehmens. Der maximale Zuschuss pro Forschungseinrichtung und Teilprojekt beträgt 175.000 Euro.

- die Entwicklung innovativer Netzwerke mit mindestens 6 Unternehmen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen. Gegenstand der Förderung sind Management- und Organisationsdienstleistungen zur Erarbeitung der Netzwerkkonzeption und der Etablierung des Netzwerks in Phase 1 und für die anschließende organisierte Umsetzung der Netzwerkkonzeption in Phase 2. Die Förderung eines Netzwerks ist in der Regel auf 3 Jahre begrenzt. Mögliche Antragsteller: aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, weniger als 250 Mitarbeitern, max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanz,die den weiteren Kriterien der EU-Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen genügen.

Antragsberechtigt bis zum 31.12.2010 sind darüber hinaus auch Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, die bis 1000 Beschäftigte haben. Diese Projekte müssen bis zum 31.12.2011 abgeschlossen sein.

Richtlinie | Antragsformulare 

INNO-KOM-Ost

Mit dem Programm INNO-KOM-Ost soll die Forschung und Entwicklung durch gemeinnützige externen Industrieforschungseinrichtungen unterstützt werden. Die Förderung beschränkt sich auf benachteiligte Regionen, das sind die neuen Länder. Es werden Vorhaben der Vorlaufforschung und Marktorientierte FuE-Vorhaben gefördert.  Außerdem kann ein Investitonszuschuss zur technischen Infrastruktur beantragt werden.

Richtlinie und Antragsformulare 

Letzte Änderung: 15.12.2011 - Ansprechpartner: Webmaster